Brandschutz Helfer Ausbildung

Theoretische und praktische Unterweisung von Mitarbeitenden
 
Informationspflicht gemäß Arbeitsschutzvorgaben

Gesetzliche Pflicht zur Brandschutzunterweisung


Brände verursachen jährlich hohe Sach- und Personenschäden. Durch regelmäßige theoretische und praktische Unterweisungen können Risiken reduziert und korrektes Verhalten im Brandfall vermittelt werden. Ziel ist es, Mitarbeitende für Brandursachen, Prävention und Maßnahmen im Ernstfall zu sensibilisieren.


Pflichtumfang und Durchführung
Die Brandschutzunterweisung ist einmal jährlich durchzuführen. Neue Mitarbeitende müssen zeitnah nach Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen werden. Ergänzend zur Theorie sind praktische Übungen erforderlich, um im Ernstfall routiniert handeln zu können.


Auszug theoretischer Inhalte:


  • Brandursachen und Entstehung von Bränden
  • Brandlehre und Brandklassen
  • Brandmelde- und Löscheinrichtungen
  • Arten und Einsatz von Löschmitteln
  • Räumung und Evakuierung von Gebäuden
  • Alarmierungswege und -mittel
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Betriebliche Brandrisiken
  • Zuständigkeiten im Brandschutz


Praktische Schulungsinhalte:


  • Einsatz von Feuerlöschern
  • Begehung von Flucht- und Rettungswegen
  • Durchführung von Alarm- und Evakuierungsübungen


Gemäß gesetzlichen Vorgaben ist eine festgelegte Anzahl an Mitarbeitenden besonders zu schulen (z. B. im Umgang mit Feuerlöschern). Eine breitere Schulung aller Mitarbeitenden kann jedoch die Effizienz der Gefahrenabwehr und Evakuierung erhöhen.


Anpassung an betriebliche Gegebenheiten
Unterweisungen müssen unternehmensspezifisch erfolgen. Dazu zählen bauliche Besonderheiten, eingesetzte Gefahrstoffe sowie besondere Anforderungen an den Personenkreis im Gebäude. Beispiel: Die Räumung eines Einzelhandels unterscheidet sich deutlich von der Evakuierung einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung.